Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lag der gesamte Sport in Deutschland am Boden. Die militärischen Besatzungsmächte hatten sämtliche Vereine aufgelöst, und die Bevölkerung war mehr mit dem Überlebenskampf als mit sportlichen Aktivitäten beschäftigt. Doch nur wenige Monate nach Kriegsende zeigte sich ein Aufschwung: Im Herbst 1945 erließ die amerikanische Besatzungsmacht das „Gesetz Nr. 52“, das die Gründung von Sportorganisationen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichte. Dies war der entscheidende Schritt zur Wiederbelebung des Sports.
In Göggingen wurde diese Gelegenheit genutzt, und der TV Göggingen wurde unter dem neuen Namen TSV Göggingen wiedergegründet. Dies markierte den Beginn eines mühsamen Wiederaufbaus. Der Sportplatz war von der Besatzungsmacht beschlagnahmt, und das Vereinsinventar war während des Krieges geplündert worden. Trotz dieser Schwierigkeiten und des mangelnden Equipments gelang es, eine Mannschaft aufzustellen.
Die ersten Spiele nach der Wiedergründung waren herausfordernd. Ohne offizielle Genehmigung und mit stark reduzierter Ausrüstung fanden zunächst inoffizielle Begegnungen statt. Die Gögginger Fußballer traten gegen andere Teams aus der Region an, teils mit herben Niederlagen, aber auch mit einigen beachtlichen Erfolgen. Besonders bemerkenswert war ein Sieg gegen den BC Augsburg, der für großes Aufsehen sorgte. Diese ersten Schritte waren von immensem Idealismus geprägt und legten den Grundstein für den weiteren Weg des Vereins.